Der Bundesgesetzgeber hat 2012 das so genannte Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein so genanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen sollen.
Unter anderem sieht dieses Gesetz vor, dass alle Vereine dafür Sorge tragen müssen, dass in ihren Reihen keine Person mit Kindern arbeitet, die wegen einer Straftat nach den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches (v.a. Sexual-, Missbrauchsdelikte) rechtskräftig verurteilt wurde.
Der VfL Dermbach 1899 e.V. unterstützt diese gesetzliche Regelung und ist daher der rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung beigetreten und geht in der Durchführung sogar noch einen Schritt weiter. Alle aktiven Trainer, Übungsleiter, Trainingshelfer und Vorstandsmitglieder haben zwischenzeitlich ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt.
Nach den in den zurückliegenden Jahren bundesweit publizierten Vorfällen erhalten die Eltern damit ein Stück Sicherheit, dass ihre Kinder im VfL Dermbach gut betreut werden.